Fragen & Antworten

Die Sprachkenntnisse unserer Betreuerinnen sind naturgemäß unterschiedlich. Sie reichen von „sehr gut“ bis „ausreichend“. Ohne Deutschkenntnisse ist eine Vermittlung unsererseits nicht möglich! Zu berücksichtigen ist auch, dass die Betreuerinnen sehr lernfähig sind und ihre Arbeit durch ausreichende Kommunikationsfähigkeit deutlich leichter wird.

Keine Betreuerinnen kann über Tage und Wochen 24 Stunden durcharbeiten! Der Einsatz im Rahmen der  24-Stunden-Betreuung ist als 24-Stunden-Arbeitsbereitschaft zu sehen, im Rahmen dessen für eine ausreichende Erholungszeit Sorge zu tragen ist. Ziel ist ein ausgewogener Tag-Nacht-Rhythmus, dann kommt es zu keiner Überlastung.

Seit November 2011 gibt es für die Pflege zu Hause eine strenge gesetzliche Regelung. Selbstverständlich unterliegen unsere Betreuungskräfte diesem Pflege/Betrauungsgesetz, sind bei der Wirtschaftskammer als selbständige Erwerbstätige gemeldet und als solche SVA-pflichtversichert!

Das vertaglich fixierte Betreuungshonorar und der monatlich fällige SVA-Beitrag ist der Betreuungskraft am Ende jeden Monats auszuhändigen. Zusätzlich sind allfällige Reisekosten zu ersetzen (fällig z.B. bei der Anreise). Das Betreuungshonorar für die Agentur ist ebenfalls am letzten Tag des Monats zu entrichten.

Seitens der Agentur wird im Vorfeld alles getan, dass es zu einer solchen Situation erst gar nicht kommt. Sollte dieser Fall dennoch eintreten, ist nach 14 Tagen der Austausch selbstverständlich möglich! Dabei kommt es bis auf allfällige Reisekosten zu keiner zusätzlichen finanziellen Belastung.