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Fragen & Antworten

1. Wie sind die Sprachkenntnisse der Betreuer-/innen?

Die Sprachkenntnisse unserer Betreuerinnen sind naturgemäß unterschiedlich. Sie reichen von „sehr gut“ bis „ausreichend“. Ohne Deutschkenntnisse ist eine Vermittlung unsererseits nicht möglich! Zu berücksichtigen ist auch, dass die Betreuerinnen sehr lernfähig sind und ihre Arbeit durch ausreichende Kommunikationsfähigkeit deutlich leichter wird.

2. Wie sieht es mit der Arbeitszeit über 24 Stunden aus?

Keine Betreuerinnen kann über Tage und Wochen 24 Stunden durcharbeiten! Der Einsatz im Rahmen der  24-Stunden-Betreuung ist als 24-Stunden-Arbeitsbereitschaft zu sehen, im Rahmen dessen für eine ausreichende Erholungszeit Sorge zu tragen ist. Ziel ist ein ausgewogener Tag-Nacht-Rhythmus, dann kommt es zu keiner Überlastung.

3. Handelt es sich um legale Pflege?

Seit November 2011 gibt es für die Pflege zu Hause eine strenge gesetzliche Regelung. Selbstverständlich unterliegen unsere Pflegekräfte  diesem Pflege/Betrauungsgesetz, sind bei der Wirtschaftskammer als selbständige Erwerbstätige gemeldet und als solche SVA-pflichtversichert!

4. Wie sieht es mit der Bezahlung aus, und wann erfolgt diese!

Das vertaglich fixierte Pflegehonorar und der monatlich fällige SVA-Beitrag ist der Pflegekraft am Ende jeden Monats auszuhändigen. Zusätzlich sind allfällige Reisekosten zu ersetzen (fällig z.B. bei der Anreise). Das Pflegehonorar für die Agentur ist ebenfalls am letzten Tag des Monats zu entrichten.

5. Was passiert, wenn ich mit der Betreuung nicht zufrieden bin?

Seitens der Agentur wird im Vorfeld alles getan, dass es zu einer solchen Situation erst gar nicht kommt. Sollte dieser Fall dennoch eintreten, ist nach 14 Tagen der Austausch selbstverständlich möglich! Dabei kommt es bis auf allfällige Reisekosten zu keiner zusätzlichen finanziellen Belastung.