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24h Betreuung

Die 24-Stunden-Pflege zu Hause ist eine perfekte Alternative zur Betreuung/Pflege im Heim. Für die meisten zu Betreuenden ist der Wechsel von der gewohnten Umgebung in ein vollkommen neues Umfeld schwierig, ja häufig eine große psychische Belastung. Das führt oft nicht zu der von den Angehörigen erwarteten Entlastung, sie müssen sich unter Umständen täglich selbst einbringen, um den Bedürfnissen ihrer Pflegepatienten gerecht zu werden. Dies erfordert einen beträchtlichen Zeitaufwand, den man sich eigentlich gerne erspart hätte

Der Vorteil einer 24-Stunden-Betreuung zu Hause liegt auf der Hand! Ihre Angehörigen bleiben in ihrer Wohnung und brauchen sich nicht von der vertrauten Umgebung zu trennen. Auch der wichtige soziale Kontakt mit den Nachbarn bleibt so erhalten. Die Pflegekraft ist ständig vor Ort, kümmert sich neben der Pflege auch um den Haushalt und ermöglicht so ein deutlich verlängertes „aktives“ Verweilen in den eigenen 4 Wänden!

Dabei bieten wir Ihnen professionelle Unterstützung, die gezielt auf individuelle Bedürfnisse eingeht. Das geht von der Adaptierung der Wohnung (Besetigung möglicher Unfallquellen) bis zur Beistellung einer adäquaten Pflegekraft, alles natürlich im Einvernehmen mit der Familie.

Seitens der Agentur erfolgt die Pflegeorganisation, die Erledigung sämtlicher Behördenwege, Unterstützung zur Erlangung der gesetzlich möglichen Zuschüsse (Pflegegeld, Zuschuss des Bundessozialamtes) sowie regelmäßige Kontrolle und Supervision der Pflegekraft. Bei auftretenden Problemen ist die Agentur für die Familie selbstverständlich ständig erreichbar.

Bezüglich der anfallenden Kosten bemühen wir uns, ein für die Angehörigen faires und für die Pflegekräfte marktkonformes Angebot zu erstellen.

Kostenaufstellung

Tageshonorar

ab 65,00 **

(Pflegestufe 3)
Reisekosten € 230,00 pro Weg/Pflegerin
Sozialversicherung/Pflegerin €140,- bis € 190,00 *
Pflegeorganisation Agentur € 240,00 / Monat
* Kann variieren, abhängig der Sozialversicherung
** Kann variieren, abhängig von betreuungsaufwand

Tageshonorar

ab 65,00 **

(Pflegestufe 4)
Reisekosten € 230,00 pro Weg/Pflegerin
Sozialversicherung/Pflegerin  €140,- bis € 190,00 *
Pflegeorganisation Agentur € 240,00 / Monat
* Kann variieren, abhängig der Sozialversicherung
** Kann variieren, abhängig von betreuungsaufwand

Tageshonorar

ab 75,00 **

(Pflegestufe 5)
Reisekosten € 230,00 pro Weg/Pflegerin
Sozialversicherung/Pflegerin  €140,- bis € 190,00 *
Pflegeorganisation Agentur € 240,00 / Monat
* Kann variieren, abhängig der Sozialversicherung
** Kann variieren, abhängig von betreuungsaufwand
Dabei ergeben sich ohne Berücksichtigung der Verpflegungskosten folgende Gesamtkosten für einen 30-Tage-Monat bei monatlichem Wechsel der Pflegekraft:

Gesamtkosten

2.550,00

(Pflegestufe 3)
Von diesem Gesamtbetrag ist selbstverständlich der Zuschuss für die jeweilige Pflegestufe abzuziehen: € 475,20 (Pflegestufe 3)

Gesamtkosten

2.550,00

(Pflegestufe 4)
Von diesem Gesamtbetrag ist selbstverständlich der Zuschuss für die jeweilige Pflegestufe abzuziehen: € 712,70 (Pflegestufe 4)

Gesamtkosten

2.700,00

(Pflegestufe 5)
Von diesem Gesamtbetrag ist selbstverständlich der Zuschuss für die jeweilige Pflegestufe abzuziehen: € 968,10 (Pflegestufe 5)
Möglichkeiten, um Kosten zu sparen:

Ein zusätzlicher Zuschuss kann vom Bundessozialamt in Anspruch genommen werden. Voraussetzung dafür ist  eine Mindestpflegestufe 3. Ist pro Monat 1 Pflegekraft bei der SVA gemeldet, beträgt der Zuschuss € 275,00 pro Monat. Bei durchgehender Meldung von 2 Pflegekräften ( 2x SVA-Beitrag) bezahlt das Bundessozialamt € 550,00 pro Monat.

Eine weitere Möglichkeit, Kosten zu sparen besteht, wenn der Wechsel nicht monatlich, sondern alle 2 oder bis zu 3 Monate erfolgt. Dies ist natürlich nur möglich, wenn die Pflegekraft damit einverstanden ist und die körperliche und psychische Belastung im Rahmen bleibt!

Zu erwähnen ist noch der gesetzliche Anspruch der Pflegekraft auf ausreichende Verpflegung und auch Unterbringung, wobei für eine entsprechende Rückzugsmöglichkeit während der gesetzlich festgelegten täglichen Ruhezeit von 2 Stunden Sorge zu tragen ist.

Beispiel: Grundkosten Pflegestufe 4 € 2.550,00
 abzügl. Zuschuss Pflegestufe 4 – € 712,70
 abzügl. Zuschuss Bundessozialamt – € 550,00
 Tatsächliche Kosten € 1.287,30